Kosten sind häufig ein wichtiger Aspekt bei der Auswahl des Zahnersatzes. Mit PayDent erleichtern Sie Ihren Patienten die Entscheidung für eine optimale Versorgung. Bereits ab Kosten in Höhe von 250 Euro ist es Ihren Patienten möglich mit PayDent Eigenanteile, Behandlungskosten oder Zuzahlungen einfach und bequem zu finanzieren. Und das ab 0% Zinsen für ganze 6 Monate!
Weitere Informationen erhalten Sie unter der PayDent Service Hotline 02241 – 969 26 0 oder unter der E-Mail info@medipay.de.
Ablauf
- Füllen Sie die Servicevereinbarung von medipay aus und schicken Sie diese bitte unterschrieben und abgestempelt an Flemming International.
- Flemming International zeichnet die Vereinbarung für Sie frei und schickt diese an medipay. Sie erhalten eine Kopie der Vereinbarung.
- Händigen Sie Ihrem Patienten zusammen mit dem HKP den PayDent Antrag aus, den Sie von Flemming International zur Verfügung gestellt bekommen. Stempeln Sie bitte den Antrag mit Ihrem Praxisstempel, damit er bei der Bearbeitung direkt richtig zugeordnet werden kann. Am schnellsten und sichersten stellt der Patient seinen Antrag papierlos online.
- Ihr Patient schickt den Antrag online oder per Post/Fax/Mail – wenn möglich mit einer Kopie des Personalausweises – direkt an medipay. Kostenvoranschläge oder Rechnungen werden nicht benötigt.
- Der Antrag wird von medipay und der Partnerbank umgehend geprüft (Bonitätsprüfung und SCHUFA Abfrage).
- Fällt die Prüfung des Antragstellers positiv aus, so erhält dieser zusammen mit dem Genehmigungsschreiben das Formular „Auszahlungsanforderung“, welches er Ihnen beim letzten Termin (Eintritt Zahlungspflicht) übergibt.
- Bei Fälligkeit der Rechnung, i.d.R. also am (letzten) Tag der Behandlung, wird in Gegenwart des Patienten die letztlich zu finanzierende Summe eingetragen und vom Darlehensnehmer in Anwesenheit des Zahnarztes/der Zahnärztin abgezeichnet.
- Senden Sie bitte das Bestätigungsformular entweder per Mail (info@medipay.de) oder per Fax (02241-96926-61) an medipay. Der Zahlungseingang auf Ihrem Konto erfolgt dann innerhalb weniger Tage.
FAQ
Flemming überreicht Ihnen eine Servicevereinbarung, sie Sie direkt mit medipay abschließen. Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihr Flemming Labor vor Ort und Flemming International getrennte Servicevereinbarungen abschließen müssen.
Die Praxis ist registriert, sobald PayDent die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Servicevereinbarung vorliegt.
Ja, die Praxis kann diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Es gibt keine Kündigungsfrist.
Nein, für den Zahnarzt fallen keine Kosten an.
Grundsätzlich steht PayDent allen Personen offen, die keine negativen SCHUFA-Eintragungen und ihren Erstwohnsitz im Inland haben, berufstätig oder Rentner sind und ein frei verfügbares regelmäßiges Einkommen haben. Ist dies nicht der Fall, z.B. bei Auszubildenden oder Hausfrauen/Hausmänner, kann gegebenenfalls auch ein zweiter Darlehensnehmer (Kind, Elternteil, Ehepartner) dazugenommen werden, wenn er die genannten Voraussetzungen erfüllt. Auch Lebensgefährten können als zweite Darlehensnehmer fungieren, allerdings nur, wenn sie im selben Haushalt gemeldet sind.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei medipay wenn möglich taggleich, spätestens jedoch am folgenden Werktag, so dass ein Prüfungsergebnis sehr kurzfristig vorliegen kann.
PayDent informiert den Patienten und Flemming, welche die Informationen an die Praxis weiterleitet.
Die Mindestrate beträgt 25 € pro Monat.
Die Mindestfinanzierungssumme liegt bei 250 €.
Ja, das ist möglich. Die Höhe der Finanzierungssumme kann durch den Patienten selbst bestimmt werden.
Nein, der chirurgische Part wird durch die PayDent Vereinbarung nicht mit finanziert. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit auch chirurgische Leistungen über einen separaten Antrag finanzieren zu lassen. Sprechen Sie hierfür bitte direkt medipay an.
Ja, sofern die Rechnungsstellung nicht zu lange zurückliegt.
Tragen Sie in das Bestätigungsformular einfach nur die niedrigere (Rechnungs-) Summe zur Auszahlung ein. Der Auszahlungsbetrag und die monatlichen Raten werden von unserem Bankpartner entsprechend reduziert.
Hier empfehlen wir die Auszahlung der Antragssumme. Den Rest sollte der Patient dann bar oder per Überweisung an die Praxis bezahlen.
Nein, der Zahnarzt ist mit Zahlungseingang auf seinem Konto nicht mehr in die Rückführung des Darlehens involviert und genießt einen 100 %igen Ausfallschutz.